
Das Unternehmen ist Inhaber einer Bewilligung nach § 8 ff. Bundesberggesetz.
Feld Pöhla-SME
| Behörde | Datum | Aktenzeichen | Fläche | 
|---|---|---|---|
| Sächsisches Oberbergamt | 24.05.2012 | 4741.2/948 | 4.087.200 m² | 
Auszug aus dem Bundesberggesetz
§ 8 Bewilligung 
Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes
- in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld) die in der Bewilligung bezeichneten Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und andere Bodenschätze mitzugewinnen sowie das Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben,
- die bei Anlegung von Hilfsbauen zu lösenden oder freizusetzenden Bodenschätze zu gewinnen und das Eigentum daran zu erwerben,
- die erforderlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs.1 Nr.3 zu errichten und zu betreiben,
- Grundabtretung zu verlangen.
 
										 
										